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Hinweis zur Beherbergungssteuer

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Essen ab dem 01.08.2025 eine Beherbergungssteuer in Höhe von 5 % des Bruttoübernachtungspreises erhebt. Die Steuer gilt für alle entgeltlichen Übernachtungen und wird zusätzlich zum Übernachtungspreis berechnet. Sie ist vor dem Check-in im Hotel zu entrichten.

Ausgenommen sind lediglich:

  • Gäste mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Beherbergungsbetrieb
  • Schul- und Jugendgruppen bis 27 Jahre im Rahmen von Bildungsaufenthalten (inkl. Begleitpersonen)

👉 Weitere Informationen:  Beherbergungssteuer Stadt Essen

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Ihr Hotelteam